Beschwerde über erlaubte oder illegale Glücksspielwerbung im Internet einreichen

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Zunächst mal zu den Grundlagen: Glücksspiele sind Spiele, bei denen Geld eingesetzt wird und ein Gewinn komplett oder überwiegend Zufall ist. Wetten, bei denen Geld eingesetzt wird, zählen also im Übrigen auch zu Glücksspielen. Glücksspiele, die ausschließlich vom Zufall abhängen, sind beispielsweise Spiele an Geld- oder Glücksspielautomaten, Casinospiele und Lotto. Glücksspiele, die überwiegend vom Zufall abhängig sind, sind zum Beispiel Sportwetten (zum Beispiel Fußballergebnisse) oder Kartenspiele um Geld, beispielsweise Poker.

  • Kennzeichnungspflicht für Werbung als "Werbung" oder "Anzeige"
  • Verbot der Darstellung von Glücksspiel als Problemlösungsstrategie
  • Vorgaben zur sachlichen und nüchternen Gestaltung von Werbemitteln
  • Verbot von Werbung mit prominenten Personen, die für junge Menschen Idole sind

Die von der University of Bristol durchgeführte Studie hat in Großbritannien 2020 210 Kinder im Alter von 11 bis 17 Jahren, 222 junge Menschen von 18 bis 24 Jahren und 221 Erwachsene im Alter von 25 bis 78 Jahren online zu Glücksspielwerbung befragt. Die Studie fand heraus, dass Glücksspielwerbung auf Kinder und Jugendliche noch attraktiver wirkt, als auf Erwachsene. Die Ergebnisse zeigten auch, dass fast die Hälfte der Kinder (45,2 Prozent) und fast drei Viertel der Jugendlichen (72,4 Prozent) mindestens einmal die Woche Glücksspielwerbung sehen.

Neue Marketingstrategien der Anbieter

Personen, die unter Spielsucht leiden, haben den zwanghaften Drang Glücksspiele zu spielen. Hilfsangebote zum Thema Glücksspielsucht findest du zum Beispiel bei den Landeskoordinierungsstellen Glücksspielsucht beim Fachverband Glücksspielsucht e.V. Berliner Hilfsangebote findest du bei CAFÉ BEISPIELLOS, bei Deck24 oder auch bei der Messenger-Beratung der pad gGmbH. Um Kinder und Jugendliche in Zukunft besser vor Glücksspielwerbung zu schützen, fordert der Bericht angesichts seiner Ergebnisse und früheren Studien stärkere Regelungen. Unter anderem, dass Glücksspielwerbung auf Social Media Plattformen nur denjenigen Personen angezeigt werden soll, die sich für Werbung solcher Art entschieden haben und diese aktiv zugelassen haben.

Bild-Zeitung suggeriert Verdienstchancen

Seit Juli 2021 ist der „Staatsvertrag zur Neuregulierung des Glücksspielwesens in Deutschland“ in Kraft. Darin steht, dass sich Glücksspielwerbung nicht an Minderjährige oder vergleichbar gefährdete Zielgruppen richten darf. Minderjährige sind als Empfänger*innen von solcher Werbung auszunehmen. Zudem darf Glücksspielwerbung nicht als Lösung für finanzielle Probleme dargestellt werden. Und: Es darf nicht der Eindruck entstehen, Spielende könnten die Ergebnisse der Glücksspiele in irgendeiner Weise beeinflussen.

Wie fragwürdige Finfluencer arbeiten – und woran sich das erkennen lässt

Wenn du das nächste Mal bei Social Media über Wett-Apps oder Online-Poker stolperst: Beobachte doch mal, welche Gefühle die Werbung bei dir auslöst und ob cas online casino 10 euro einzahlung bonus du zu dem selben Ergebnis wie die Studie kommst. Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg (2020). Staatsvertrag zur Neuregulierung des Glücksspielwesens in Deutschland. (GGL) Das OVG Sachsen-Anhalt hat mit dem Beschluss vom 11. Juli die Rechtsauffassung der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL) bestätigt. Ein Viertel der Kinder (25,2 Prozent) und mehr als ein Drittel (37,3 Prozent) der Jugendlichen werden täglich damit konfrontiert. Aber nicht nur das: Während die überwiegende Mehrheit der Erwachsenen von Glücksspielwerbung genervt oder ihr gegenüber zumindest misstrauisch ist, reagieren Kinder und Jugendliche hauptsächlich positiv auf die Werbung. Erwachsene verspüren Emotionen wie Stress, Anspannung oder sogar Wut. Im Gegensatz dazu reagieren junge Menschen auf Glücksspielwerbung aufgeregt, glücklich und erfreut. Dr. Raffaello Rossi, einer der beteiligten Wissenschaftler, äußert seine Sorge über die starke Anziehungskraft von Glücksspielwerbung in Social Media auf Kinder und junge Personen: „Je früher Menschen mit dem Spielen beginnen, desto wahrscheinlicher wird es zur Gewohnheit und problematisch.“ Die Werbung sieht vielleicht auf den ersten Blick völlig harmlos aus, birgt aus seiner Sicht aber ein ernsthaftes Risiko eine ganz neue Generation von Spieler*innen in die Abhängigkeit zu führen. Eine Sucht ist die psychische oder körperliche Abhängigkeit von einer Substanz oder einem Verhalten. Dabei wirkt das Suchtmittel beziehungsweise die Verhaltensweise auf das Belohnungszentrum im Gehirn und löst dort positive Gefühle aus. Personen, die unter Spielsucht leiden, haben den zwanghaften Drang Glücksspiele zu spielen.

Rechtsgrundlage Zuständige Behörde Kernregelung für Werbung Gültigkeitsbereich
Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) Jeweilige Landesbehörden (z.B. GGL) Werbeverbot mit Jugendschutzbezug Bundesweit für alle Anbieter
Rundfunkstaatsvertrag (RStV) Landesmedienanstalten Beschränkung von Werbezeiten im TV/Radio TV- und Radioprogramme
Jugendschutzgesetz (JuSchG) Bundesprüfstelle Keine Ansprache Minderjähriger Alle Werbeformen
Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) Wettbewerbszentrale Verbot irreführender Werbung Kommerzielle Kommunikation

Hilfsangebote zum Thema Glücksspielsucht findest du zum Beispiel bei den Landeskoordinierungsstellen Glücksspielsucht beim Fachverband Glücksspielsucht e.V.

Werbekanal Erlaubnisstatus Besondere Einschränkungen Zeitliche Beschränkung (falls vorhanden)
Fernsehen Eingeschränkt erlaubt Nur nach 21:00 Uhr, Keine Sportwerbung live 21:00 - 06:00 Uhr
Radio Eingeschränkt erlaubt Verbot während Kindersendungen Keine pauschale Sperrzeit
Internet (Display) Erlaubt mit Auflagen Altersverifikation vor Zugang, Jugendschutzfilter Keine
Soziale Medien Hoch umstritten / eingeschränkt Strikte Altersgating, Verbot von Hashtags, die Minderjährige ansprechen Keine
Printmedien Erlaubt Nicht in Jugendzeitschriften oder -beilagen Keine

Berliner Hilfsangebote findest du bei CAFÉ BEISPIELLOS, bei Deck24 oder auch bei der Messenger-Beratung der pad gGmbH. Um Kinder und Jugendliche in Zukunft besser vor Glücksspielwerbung zu schützen, fordert der Bericht angesichts seiner Ergebnisse und früheren Studien stärkere Regelungen. Unter anderem, dass Glücksspielwerbung auf Social Media Plattformen nur denjenigen Personen angezeigt werden soll, die sich für Werbung solcher Art entschieden haben und diese aktiv zugelassen haben. Seit Juli 2021 ist der „Staatsvertrag zur Neuregulierung des Glücksspielwesens in Deutschland“ in Kraft. Darin steht, dass sich Glücksspielwerbung nicht an Minderjährige oder vergleichbar gefährdete Zielgruppen richten darf. Minderjährige sind als Empfänger*innen von solcher Werbung auszunehmen. Zudem darf Glücksspielwerbung nicht als Lösung für finanzielle Probleme dargestellt werden. Und: Es darf nicht der Eindruck entstehen, Spielende könnten die Ergebnisse der Glücksspiele in irgendeiner Weise beeinflussen. Wenn du das nächste Mal bei Social Media über Wett-Apps oder Online-Poker stolperst: Beobachte doch mal, welche Gefühle die Werbung bei dir auslöst und ob cas online casino 10 euro einzahlung bonus du zu dem selben Ergebnis wie die Studie kommst. Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg (2020). Staatsvertrag zur Neuregulierung des Glücksspielwesens in Deutschland. (GGL) Das OVG Sachsen-Anhalt hat mit dem Beschluss vom 11. Juli die Rechtsauffassung der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL) bestätigt. Demnach kann Streamern mit Sitz im Ausland die Werbung für unerlaubte Online-Glücksspiele bezogen auf Deutschland untersagt werden.

  • Diskussion über ein totales Werbeverbot nach dem Vorbild anderer EU-Länder
  • Wirtschaftliche Auswirkungen auf Sportverbände durch Werbeverbote
  • Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen zwischen Lotto, Sportwetten und Online-Casinos
  • Herausforderungen bei der Durchsetzung gegenüber ausländischen Anbietern

Ausgangspunkt war der Erlass einer Untersagungsverfügung gegenüber einem bekannten deutschen Streamer mit Sitz im Ausland, der insbesondere auf der Streaming-Plattform „Kick“ in Deutschland unerlaubte öffentliche Glücksspiele beworben hat, indem er an virtuellen Automatenspielen teilnahm, sich hierbei filmte und die Aufnahmen als Video bzw. Livestream veröffentlichte.

Fall / Parteien Streitgegenstand Gericht / Datum Entscheidung (Kernaussage)
Wettbewerbszentrale vs. Sportwettenanbieter XY TV-Werbung vor 21:00 Uhr mit prominentem Testimonial LG Köln, 2023 Werbung unzulässig, Verstoß gegen zeitliche Beschränkung und JuSchG
Privatperson vs. Online-Casino Irreführende Werbung ("kostenlose Spins") OLG Frankfurt, 2024 Werbung war irreführend, Schadensersatzansprüche möglich
GGL vs. Unlizenzierter Auslandsanbieter Werbung auf deutschen Websites ohne deutsche Lizenz Verwaltungsgericht Wiesbaden, 2024 Bußgeld verhängt, Zugangssperren für Website angeordnet
Land Hessen vs. Rundfunkanstalt Zulässigkeit von Glücksspielwerbung im öffentlich-rechtlichen Radio OVG Kassel, 2023 Werbung ist grundsätzlich zulässig, muss aber strengen Regeln folgen

Im Rahmen des durch den Streamer angestrengten einstweiligen Rechtsschutzverfahrens hat das OVG Sachsen-Anhalt die Rechtmäßigkeit der Untersagungsverfügung der GGL bestätigt. Insbesondere sei die Inanspruchnahme durch das völkerrechtliche Territorialitätsprinzip gedeckt, da der in deutscher Sprache erstellte Content auf den deutschsprachigen Raum ausgerichtet ist. Es werden also vor allem ZuschauerInnen angesprochen, die von Deutschland aus auf die Streaming-Inhalte zugreifen.

Welche Gebühren fallen an?

Juli 2021 etwas gelockert. Bis dahin war nach den Bestimmungen im Glücksspielstaatsvertrag Werbung für öffentliche Glücksspiele im Fernsehen bis auf wenige Ausnahmen für Lotterien oder Sport- und Pferdewetten verboten. Seit dem 1. Juli 2021 sei die Werbung im Fernsehen für Online-Glücksspiele zwar erlaubt, allerdings müsse der Anbieter der Online-Glücksspiele dann über eine in Deutschland gültige Lizenz verfügen, so der BGH. Die Karlsruher Richter machten weiter deutlich, dass sie die unter den Domains abrufbaren Glücksspielangebote für unzulässig halten, wenn die Betreiber nicht über eine in Deutschland erforderliche Konzession verfügen. Damit trete laut OVG Sachsen-Anhalt ein werbender Effekt in Deutschland ein, der die Inanspruchnahme der deutschen Regelungsgewalt legitimiere. Im Übrigen könne die GGL aus Gründen der Effektivität der Gefahrenabwehr nicht darauf verwiesen werden, vorrangig gegen die Streaming-Plattformen vorzugehen. Darüber hinaus hat das OVG Sachsen-Anhalt an seine bisherige Rechtsprechung angeknüpft und klargestellt, dass das Werbeverbot für unerlaubte Online-Glücksspiele den europarechtlichen Anforderungen an die Rechtfertigung von Beschränkungen der Grundfreiheiten durch zwingende Gründe des Allgemeinwohls gerecht wird. Vorstand Ronald Benter begrüßt den Beschluss des OVG Sachsen-Anhalt: „Die Entscheidung hat eine Signalwirkung! Die GGL wird zukünftig noch stärker gegen Streamer mit Sitz im Ausland vorgehen. Dies gebietet insbesondere der Spieler- und Jugendschutz aufgrund der besonderen, dem Streaming immanenten Gefahren“. Durch das Filmen und Verbreiten der Teilnahme an Online-Glücksspielen werden für die ZuschauerInnen die Emotionen des Streamers sicht- und erlebbar gemacht, sodass auf emotionaler Ebene eine Konfrontierung mit dem Glücksspiel erfolgt und dieses als alltäglich wahrgenommen wird. In Hinsicht auf Minderjährige sollte zudem darauf aufmerksam gemacht werden, dass Streaming die am häufigsten wahrgenommene Werbeform ist. Im Beschluss des OVG Sachsen-Anhalt wird auf die Angaben der UK Gambling Commission zur Spielteilnahme Minderjähriger aus dem Jahr 2022 hingewiesen. Demnach seien 36 % der 17 bis 18-Jährigen und 47 % der 11 bis 16-Jährigen dem Streaming als führende Werbeform der Beeinflussung zur Glücksspielteilnahme ausgesetzt gewesen.

LG verbietet Werbung

Zunächst mal zu den Grundlagen: Glücksspiele sind Spiele, bei denen Geld eingesetzt wird und ein Gewinn komplett oder überwiegend Zufall ist. Wetten, bei denen Geld eingesetzt wird, zählen also im Übrigen auch zu Glücksspielen. Glücksspiele, die ausschließlich vom Zufall abhängen, sind beispielsweise Spiele an Geld- oder Glücksspielautomaten, Casinospiele und Lotto. Glücksspiele, die überwiegend vom Zufall abhängig sind, sind zum Beispiel Sportwetten (zum Beispiel Fußballergebnisse) oder Kartenspiele um Geld, beispielsweise Poker. Die von der University of Bristol durchgeführte Studie hat in Großbritannien 2020 210 Kinder im Alter von 11 bis 17 Jahren, 222 junge Menschen von 18 bis 24 Jahren und 221 Erwachsene im Alter von 25 bis 78 Jahren online zu Glücksspielwerbung befragt.

Drogenbeauftragter Blienert: „Müssen Prävention stärken, gerade wenn es um Suchtgefahren geht.“

Die Studie fand heraus, dass Glücksspielwerbung auf Kinder und Jugendliche noch attraktiver wirkt, als auf Erwachsene. Die Ergebnisse zeigten auch, dass fast die Hälfte der Kinder (45,2 Prozent) und fast drei Viertel der Jugendlichen (72,4 Prozent) mindestens einmal die Woche Glücksspielwerbung sehen. Ein Viertel der Kinder (25,2 Prozent) und mehr als ein Drittel (37,3 Prozent) der Jugendlichen werden täglich damit konfrontiert. Aber nicht nur das: Während die überwiegende Mehrheit der Erwachsenen von Glücksspielwerbung genervt oder ihr gegenüber zumindest misstrauisch ist, reagieren Kinder und Jugendliche hauptsächlich positiv auf die Werbung. Erwachsene verspüren Emotionen wie Stress, Anspannung oder sogar Wut.

2. Glücksspielbegriff in Vergleichsstaaten

Im Gegensatz dazu reagieren junge Menschen auf Glücksspielwerbung aufgeregt, glücklich und erfreut. Dr. Raffaello Rossi, einer der beteiligten Wissenschaftler, äußert seine Sorge über die starke Anziehungskraft von Glücksspielwerbung in Social Media auf Kinder und junge Personen: „Je früher Menschen mit dem Spielen beginnen, desto wahrscheinlicher wird es zur Gewohnheit und problematisch.“ Die Werbung sieht vielleicht auf den ersten Blick völlig harmlos aus, birgt aus seiner Sicht aber ein ernsthaftes Risiko eine ganz neue Generation von Spieler*innen in die Abhängigkeit zu führen. Eine Sucht ist die psychische oder körperliche Abhängigkeit von einer Substanz oder einem Verhalten. Dabei wirkt das Suchtmittel beziehungsweise die Verhaltensweise auf das Belohnungszentrum im Gehirn und löst dort positive Gefühle aus. Solche Aktivitäten verleiten zur Teilnahme an unerlaubten Glücksspielen, was insbesondere erhebliche Risiken in Bezug auf den Spielerschutz mit sich bringt. Dementsprechend verbietet die GGL selbst erlaubten Glücksspielanbietern durch die Aufnahme einer entsprechenden Nebenbestimmung regelmäßig Werbung mittels Streamer zu betreiben. Der Bundesgerichtshof hat bereits mit Urteil vom 22.07.2021 deutlich gemacht, dass ohne eine gültige Lizenz Online-Glücksspiele in Deutschland verboten sind. Dementsprechend sei auch die Fernsehwerbung für illegale Glücksspiele nicht erlaubt, so der BGH. Trotz dieses Verbots hatte es immer wieder Werbung im Fernsehen für Online-Glücksspiele gegeben. Inzwischen kann die Werbung erlaubt sein, wenn die Anbieter eine entsprechende in Deutschland gültige Lizenz besitzen. Darauf wird in der Regel in den Werbespots hingewiesen (Whitelist). „Der BGH machte cas casino ab 5 euro einzahlung deutlich, dass nicht nur die Werbung, sondern eben auch die beworbenen Online-Glücksspiele unzulässig waren. Für die Spieler bedeutet das, dass sie ihr verlorenes Geld zurückverlangen können, weil die Spielverträge nichtig sind und die Betreiber der Online-Casinos keinen Anspruch auf das Geld haben“, sagt Rechtsanwalt István Cocron, CLLB Rechtsanwälte. Vor dem BGH ging es um Fernsehwerbung für illegale Online-Glücksspiele, die unter Domains mit der Endung .de angeboten wurden.

Ein paar Fakten zu Glücksspielwerbung:

Demnach seien 36 % der 17 bis 18-Jährigen und 47 % der 11 bis 16-Jährigen dem Streaming als führende Werbeform der Beeinflussung zur Glücksspielteilnahme ausgesetzt gewesen. Solche Aktivitäten verleiten zur Teilnahme an unerlaubten Glücksspielen, was insbesondere erhebliche Risiken in Bezug auf den Spielerschutz mit sich bringt. Dementsprechend verbietet die GGL selbst erlaubten Glücksspielanbietern durch die Aufnahme einer entsprechenden Nebenbestimmung regelmäßig Werbung mittels Streamer zu betreiben. Der Bundesgerichtshof hat bereits mit Urteil vom 22.07.2021 deutlich gemacht, dass ohne eine gültige Lizenz Online-Glücksspiele in Deutschland verboten sind. Dementsprechend sei auch die Fernsehwerbung für illegale Glücksspiele nicht erlaubt, so der BGH.

Werbung über Videoportale, Streamingdienste und Social Media-Plattformen

Trotz dieses Verbots hatte es immer wieder Werbung im Fernsehen für Online-Glücksspiele gegeben. Inzwischen kann die Werbung erlaubt sein, wenn die Anbieter eine entsprechende in Deutschland gültige Lizenz besitzen. Darauf wird in der Regel in den Werbespots hingewiesen (Whitelist). „Der BGH machte cas casino ab 5 euro einzahlung deutlich, dass nicht nur die Werbung, sondern eben auch die beworbenen Online-Glücksspiele unzulässig waren. Für die Spieler bedeutet das, dass sie ihr verlorenes Geld zurückverlangen können, weil die Spielverträge nichtig sind und die Betreiber der Online-Casinos keinen Anspruch auf das Geld haben“, sagt Rechtsanwalt István Cocron, CLLB Rechtsanwälte.

1. Wirtschaftliche Bedeutung des Glücksspiels

Vor dem BGH ging es um Fernsehwerbung für illegale Online-Glücksspiele, die unter Domains mit der Endung .de angeboten wurden. Konkret ging es um die Webseiten und Die Domains waren auch jeweils über eine .com-Endung in deutscher Sprache aufrufbar, auf die die User weitergeleitet wurden. Eine erforderliche, in Deutschland gültige Lizenz lag für die Glücksspielangebote nicht vor. Der BGH folgte der Argumentation des Klägers, dass die Werbung wettbewerbsrechtlich unzulässig ist, da für Glücksspiele geworben wurde, die in Deutschland verboten waren. Der beklagte Medienkonzern habe für die Ausstrahlung der Werbesports jedoch nicht einzustehen. Konkret ging es um die Webseiten und Die Domains waren auch jeweils über eine .com-Endung in deutscher Sprache aufrufbar, auf die die User weitergeleitet wurden.

Ende 2009

Der BGH führte weiter aus, dass im Glücksspielstaatsvertrag Verbote bzw. Beschränkungen für die Bewerbung von Glücksspielen geregelt sind. Diese Bestimmungen seien als Marktverhaltensregeln zum Schutz der Spielteilnehmer i.S. § 3a UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) zu sehen. Die Bedingungen für Online-Glücksspiele in Deutschland wurden zwar zum 1. Eine erforderliche, in Deutschland gültige Lizenz lag für die Glücksspielangebote nicht vor. Der BGH folgte der Argumentation des Klägers, dass die Werbung wettbewerbsrechtlich unzulässig ist, da für Glücksspiele geworben wurde, die in Deutschland verboten waren.

1. Januar 2023

Demnach kann Streamern mit Sitz im Ausland die Werbung für unerlaubte Online-Glücksspiele bezogen auf Deutschland untersagt werden. Ausgangspunkt war der Erlass einer Untersagungsverfügung gegenüber einem bekannten deutschen Streamer mit Sitz im Ausland, der insbesondere auf der Streaming-Plattform „Kick“ in Deutschland unerlaubte öffentliche Glücksspiele beworben hat, indem er an virtuellen Automatenspielen teilnahm, sich hierbei filmte und die Aufnahmen als Video bzw. Livestream veröffentlichte. Im Rahmen des durch den Streamer angestrengten einstweiligen Rechtsschutzverfahrens hat das OVG Sachsen-Anhalt die Rechtmäßigkeit der Untersagungsverfügung der GGL bestätigt. Insbesondere sei die Inanspruchnahme durch das völkerrechtliche Territorialitätsprinzip gedeckt, da der in deutscher Sprache erstellte Content auf den deutschsprachigen Raum ausgerichtet ist.

Legales Glücksspiel ist nicht automatisch frei bewerbbar

Es werden also vor allem ZuschauerInnen angesprochen, die von Deutschland aus auf die Streaming-Inhalte zugreifen. Damit trete laut OVG Sachsen-Anhalt ein werbender Effekt in Deutschland ein, der die Inanspruchnahme der deutschen Regelungsgewalt legitimiere. Im Übrigen könne die GGL aus Gründen der Effektivität der Gefahrenabwehr nicht darauf verwiesen werden, vorrangig gegen die Streaming-Plattformen vorzugehen. Darüber hinaus hat das OVG Sachsen-Anhalt an seine bisherige Rechtsprechung angeknüpft und klargestellt, dass das Werbeverbot für unerlaubte Online-Glücksspiele den europarechtlichen Anforderungen an die Rechtfertigung von Beschränkungen der Grundfreiheiten durch zwingende Gründe des Allgemeinwohls gerecht wird. Vorstand Ronald Benter begrüßt den Beschluss des OVG Sachsen-Anhalt: „Die Entscheidung hat eine Signalwirkung!

Werbung für simuliertes Glücksspiel

Die GGL wird zukünftig noch stärker gegen Streamer mit Sitz im Ausland vorgehen. Dies gebietet insbesondere der Spieler- und Jugendschutz aufgrund der besonderen, dem Streaming immanenten Gefahren“. Durch das Filmen und Verbreiten der Teilnahme an Online-Glücksspielen werden für die ZuschauerInnen die Emotionen des Streamers sicht- und erlebbar gemacht, sodass auf emotionaler Ebene eine Konfrontierung mit dem Glücksspiel erfolgt und dieses als alltäglich wahrgenommen wird. In Hinsicht auf Minderjährige sollte zudem darauf aufmerksam gemacht werden, dass Streaming die am häufigsten wahrgenommene Werbeform ist. Im Beschluss des OVG Sachsen-Anhalt wird auf die Angaben der UK Gambling Commission zur Spielteilnahme Minderjähriger aus dem Jahr 2022 hingewiesen. Der beklagte Medienkonzern habe für die Ausstrahlung der Werbesports jedoch nicht einzustehen. Der BGH führte weiter aus, dass im Glücksspielstaatsvertrag Verbote bzw. Beschränkungen für die Bewerbung von Glücksspielen geregelt sind. Diese Bestimmungen seien als Marktverhaltensregeln zum Schutz der Spielteilnehmer i.S.

  • Regulierung von Bonus- und Willkommensangeboten in der Werbung
  • Obergrenzen für Werbeausgaben der lizenzierten Anbieter
  • Verpflichtende Hinweise auf Beratungsstellen bei problematischem Spielverhalten
  • Beschränkungen für Werbung in der Nähe von Schulen oder Jugendzentren

§ 3a UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) zu sehen. Die Bedingungen für Online-Glücksspiele in Deutschland wurden zwar zum 1. Juli 2021 etwas gelockert. Bis dahin war nach den Bestimmungen im Glücksspielstaatsvertrag Werbung für öffentliche Glücksspiele im Fernsehen bis auf wenige Ausnahmen für Lotterien oder Sport- und Pferdewetten verboten. Seit dem 1. Juli 2021 sei die Werbung im Fernsehen für Online-Glücksspiele zwar erlaubt, allerdings müsse der Anbieter der Online-Glücksspiele dann über eine in Deutschland gültige Lizenz verfügen, so der BGH.

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Folglich dürften sie auch nicht beworben werden. „Der BGH hat damit deutlich gemacht, dass Online-Glücksspiele in Deutschland ohne eine gültige Lizenz verboten sind. Damit können Spieler, die Geld bei illegalen Glücksspielen verloren haben, ihr Geld zurückfordern. Zahlreiche Gerichte haben schon entschieden, dass die Betreiber der Online-Casinos den Verlust erstatten müssen“, so Rechtsanwalt Cocron. Die Karlsruher Richter machten weiter deutlich, dass sie die unter den Domains abrufbaren Glücksspielangebote für unzulässig halten, wenn die Betreiber nicht über eine in Deutschland erforderliche Konzession verfügen. Folglich dürften sie auch nicht beworben werden. „Der BGH hat damit deutlich gemacht, dass Online-Glücksspiele in Deutschland ohne eine gültige Lizenz verboten sind.

  • Vorgaben für die klare Darstellung von Gewinnwahrscheinlichkeiten
  • Verbot von Werbung, die Spielteilnahme mit sozialem Erfolg verbindet
  • Pflicht zur Nennung der gesetzlichen Mindestdauer für Verträge in Werbung
  • Beschränkungen für Werbung während Live-Sportübertragungen

Damit können Spieler, die Geld bei illegalen Glücksspielen verloren haben, ihr Geld zurückfordern. Zahlreiche Gerichte haben schon entschieden, dass die Betreiber der Online-Casinos den Verlust erstatten müssen“, so Rechtsanwalt Cocron.