Grenzwert-Anpassungen am Arbeitsplatz
Erlass von Grenzwerten am Arbeitsplatz durch die Suva. Die Verordnung über die Verhütung von Berufsunfällen und Berufskrankheiten (VUV), Art. 50 Abs. 3, erlaubt der Suva, nach vorgängiger Anhörung der betroffenen Kreise, Richtlinien über maximale Arbeitsplatz-Konzentrationen für gesundheitsgefährdende Stoffe sowie über Grenzwerte für physikalische Einwirkungen zu erlassen.
Der Erlass erfolgt im Einvernehmen mit der Schweizer Grenzwertkommission der Suissepro. Die meisten Neuerungen haben in der Praxis keine grossen Auswirkungen und sind mit vernünftigem Aufwand umsetzbar. Die Suva wird bei solchen problemlosen Änderungen die betroffenen Kreise nicht aktiv kontaktieren, es kann aber jedermann Feedback zu den Neuerungen abgeben. Nur jene Änderungen, die in der Praxis schwierig einzuhalten sind, werden mit den Branchen diskutiert.
Möchten Sie sich im Sinne der Anhörung zu Anpassungen von Grenzwerten am Arbeitsplatz äussern? Dann kontaktieren Sie uns bitte unter:
Suva Grenzwerte
Dr. med. Dr. sc. nat. Michael Koller
Prozessverantwortlicher Grenzwerte
Telefon 041 419 61 74
grenzwerte@suva.ch
www.suva.ch/grenzwerte